SiGeKo - Sicherheit auf Baustellen
Als qualifizierter SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) nach Baustellenverordnung §3 (RAB 30) stehen ich Ihnen gerne bei der Durchführung Ihres Bauprojekts zur Seite, um allen Aspekten der Arbeitssicherheit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes §4 gerecht zu werden.
Damit Sie einen ersten Überblick darüber erhalten, was meine Aufgaben im Allgemeinen sind, habe ich Ihnen hier kurz die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Auf Baustellen sind meist mehrere Firmen am Bauprojekt beteiligt. Hier ergeben sich sogenannte "gewerkübergreifende Gefährdungen".
Das oberste Ziel der Baustellenverordnung (BaustellV) ist, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz bereits in der Planungsphase eines Bauprojekts berücksichtigt wird. Dadurch sollen Unfälle gezielt verhindert werden.Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Meine Leistungen während der Planungsphase
- Erstellung & Einreichen der Vorankündigung an die zuständige Behörde
- Anfertigung aller notwendigen Aushänge und Hinweisschilder (A4)
- Erstellung des SiGe-Plans (A3 und A4)
- Beratung zur Koordination von Arbeiten mit erhöhtem Gefahrenpotential
Meine Leistungen während der Ausführung
- Durchführung von Baustellenbegehungen in angemessenen, zeitlichen Abständen
- Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß BaustellV
- Beratung zur Koordinierung von Arbeiten mit erhöhtem Gefahrenpotenziel im Bauablauf
- Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk
Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 01. April 2023
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Ein Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg!
